EuGH Urteil v. - Rs. C 38/88 EuGHE S. 1447 Nr. 1990,
Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 2KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 4KVStG 1972 § 2 Abs. 2 Nr. 1KVStG 1972 § 4Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 2 Buchst. b
Übernahme von Gewinnen und Verlusten aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger kann sich vor seinem nationalen Gericht auf Art. 4 Abs. 2 Buchst. b RL 69/335/EWG berufen.
2. Die Übernahme von Verlusten einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags, der vor Feststellung dieser Verluste geschlossen worden ist, erhöht nicht das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft i. S. des Art. 4 Abs. 2 Buchst. b RL 69/335/EWG.
Tatbestand
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Fundstelle(n): EuGHE S. 1447 Nr. 1990, BAAAA-96866
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