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Wirtschaftsförderung; | Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Bekanntmachung vom (BAnz. Nr. 240 v. ) mitgeteilt, daß die EG-Kommission den geltenden Gegenwert der ECU in DM mit Wirkung vom bis zum auf 2,05266 DM festgesetzt hat. Damit errechnet sich für die Anwendung der Richtlinie des Rates vom über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (71/305/EWG) ein Schwellenwert von 10 263 300 DM. Hinsichtlich der Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (77/62/EWG) ergibt sich ein Auftragswert von 410 532 DM. Dementsprechend findet § 1a Nr. 3 VOL/A Anwendung bei einem Auftragswert zwischen 410 532 DM und 205 266 DM.