Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau

Wirtschaftsförderung; | Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge

Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Bekanntmachung vom (BAnz. Nr. 240 v. ) mitgeteilt, daß die EG-Kommission den geltenden Gegenwert der ECU in DM mit Wirkung vom bis zum auf 2,05266 DM festgesetzt hat. Damit errechnet sich für die Anwendung der Richtlinie des Rates vom über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (71/305/EWG) ein Schwellenwert von 10 263 300 DM. Hinsichtlich der Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (77/62/EWG) ergibt sich ein Auftragswert von 410 532 DM. Dementsprechend findet § 1a Nr. 3 VOL/A Anwendung bei einem Auftragswert zwischen 410 532 DM und 205 266 DM.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen