1. Die Notbestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds für einen Verein ist nach § 29 BGB nicht dringend geboten, wenn ein einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied vorhanden ist. Die Regelung dient nicht dazu, in vereinsinterne Streitigkeiten einzugreifen. Sollte keine Mitgliederversammlung einberufen werden, steht den Vereinsmitgliedern ein Vorgehen nach § 37 BGB zur Verfügung.
2. Die Notbestellung ist auch im konkreten Fall nicht für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung erforderlich, weil die Auslegung der Vereinssatzung dazu führt, dass die Anwesenheit des einzig verbliebenen Vorstandsmitglieds ausreicht.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 39 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2024 S. 2976 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2024 S. 2976 HAAAJ-77977
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.07.2024 - 19 W 29/24 (Wx)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.