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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 321

Aktuelles zur Testamentsvollstreckung

Rechtsprechung, Gestaltungsmöglichkeiten, Praxishinweise, Ausblick

Eberhard Rott

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um ein für die Stabilität jeder anspruchsvollen Nachfolgeplanung wichtiges erbrechtliches Gestaltungsmittel, dessen Bedeutung jedes Jahr zunimmt. Dies zeigt sich insbesondere an der stetig wachsenden Zahl gerichtlicher Entscheidungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit dem Beitrag in NWB-EV 11/2023 S. 333 von der Rechtsprechung aufgegriffenen Themen. Bei der Auswahl wurde der Schwerpunkt auf Entscheidungen gelegt, die für die praktische Arbeit von geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern von Bedeutung sind. Ergänzt werden die Ausführungen um Praxishinweise und Gestaltungsmöglichkeiten und einen Ausblick auf Entwicklungen im Bereich der angemessenen Vergütung dieser anspruchsvollen Tätigkeit.

Kernaussagen
  • Ein Tätigkeitsverbot gegenüber einem Testamentsvollstrecker, das auf ein globales Unterlassen gerichtet ist, kann vor dem Prozessgericht nicht mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.

  • Eine infolge eines Erbfalls vorübergehend entstehende gesellschafterlose GmbH kann zur Erbrechtsfolge für einen vorübergehenden Zeitraum zugelassen werden.

  • Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers oder bestehen andere Einwände gegen die letztwillige Verfügung, kann das Grundbuchamt den Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch ein entsprechendes Zeugnis verlangen, bevor eine Rechtsänderung eingetragen wird.

  • Für die Vergütung des Dauertestamentsvollstreckers gilt die kurze Regelverjährung.

  • Testamentsvollstreckervergütung im Fokus: Die AGT empfiehlt in ihrer Anmerkung Nr. 3 zur „Neuen Rheinischen Tabelle des DNotV“ eine Präzisierung und Aufgliederung der einzelnen Zuschlagstatbestände. Als Folge des festgestellten Anpassungsbedarfs der Tabelle wurde ein Evaluierungsprojekt des Deutschen Notarvereins ins Leben gerufen.

I. Ausführliche Besprechungsentscheidungen

1. Abgrenzung der Zuständigkeiten von Nachlassgericht und Prozessgericht bei Tätigkeitsverboten gegenüber Testamentsvollstreckern

In seinem Urteil vom - 2 U 2/23 beschäftigte sich das OLG Hamburg mit der Frage, inwieweit im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes Tätigkeitsverbote gegenüber Testamentsvollstreckern ausgesprochen werden können.

a) Sachverhalt (verkürzt)

Der Erblasser, Gründer, alleiniger Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer „Kulturförderungs-GmbH“, errichtete am ein privatschriftliches Testament. In diesem setzte er seine GmbH als Alleinerbin ein, mit der Maßgabe, dass eine neu zu gründende gemeinnützige Gesellschaft Erbin werden sollte, falls die ursprüngliche GmbH nicht als gemeinnützig anerkannt würde. Der Hintergrund dieser Ersatzregelung war eine Aufforderung des Finanzamtes zu einer Satzungsänderung, die ein gutes halbes Jahr zuvor ergangen war, um die Anerkennung der GmbH als gemeinnützig zu erlangen. Die Anteile an der GmbH übertrug der Erblasser vermächtnisweise an seine Patentochter, die Klägerin des Verfahrens. Weitere Personen wurden vermächtnisweise bedacht, u. a. mit der Zahlung von Leibrenten, wertgesichert nach Ermessen des Testamentsvollstreckers.

Der Nachlass des Erblassers war erheblich, allein der Grundbesitz belief sich auf ca. 15 Mio. €. Mit der Testamentsvollstreckung betraute der Erblasser seinen steuerlichen Berater, der auch sein Generalbevollmächtigter über den Tod hinaus war. In der letztwilligen Verfügung betreffend die Testamentsvollstreckung heißt es auszugsweise:

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
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