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Kapitaleinkünfte | Überprüfung eines rechtsgrundlosen Kapitalertragsteuereinbehalts (BFH NV)
Ob die Kapitalertragsteuer rechtsgrundlos einbehalten worden ist, wird auf Antrag gem. § 32d Abs. 4 EStG im Veranlagungsverfahren geprüft. Wird ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid auf einen Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG dahingehend geändert, dass einerseits Kapitalerträge steuererhöhend angesetzt werden, andererseits aber Kapitalertragsteuer mit der Folge einer anteiligen Erstattung angerechnet wird, handelt es sich aufgrund der gebotenen Einheitsbetrachtung von Festsetzungs- und Erhebungsverfahren um eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Begehrt der Steuerpflichtige im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen diesen Änderungsbescheid eine weitergehende Änderung des Bescheids zu seinen Gunsten, ist dies gem. § 351 Abs. 1 Halbsatz 2 AO nur möglich, soweit die Bestandskraft der Ste...