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StuB 21/2024 S. 842

Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

Die Bundesregierung hat am den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets, ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV und enthält u. a. Regelungen zur Erleichterung der Rechnungsstellung von Steuerberatern.

Hintergrund: Teile des Meseberger Entlastungspakets können aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur mit einer Verordnung erlassen werden. Verordnungen sind Rechtsakte, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden – und nicht im Parlament.

Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Mio.

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