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Bundestag beschließt erweitertes Jahressteuergesetz 2024
Mit insgesamt 59 Änderungsanträgen hat der Finanzausschuss des Bundestags am das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) umfassend ergänzt und zahlreiche Details geändert (BT-Drucks. 20/13419). Auf dieser Grundlage hat der Bundestag am das Gesetz beschlossen.
Im Vergleich zum Regierungsentwurf vom haben die Parlamentarier insbesondere zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrats berücksichtigt. Zu den wesentlichen Änderungen gehören u. a.:
Aufhebung der besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG) für alle offenen Fälle.
Anpassung des Meldestandards zu Dividendenerträgen und gleichgestellten Kapitalerträgen nach Maßgabe des Abzugsteuerentlastungsmodernisieru...