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Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
(1) Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben. (2) Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden (Bezug: § 124 Abs. 1, § 164 Abs. 3 Satz 2, § 184 Abs. 1 Satz 1, § 185, § 186, § 188 Abs. 1 AO; § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO).
(1) Die in einem Zerlegungsbescheid zu treffende Entscheidung darf gegenüber den am Zerlegungsverfahren Beteiligten – dem Stpfl. und den Steuerberechtigten (vgl. § 186 AO) – nur einheitlich ergehen (, NWB IAAAB-34750, BFH/NV 1995 S. 484, unter II.1.); sie muss für alle Beteiligten inhaltlich einheitlich erfolgen. Zudem erfolgt die Zerlegung in einem einheitlichen Verfahren, das mit einem einzigen Zerle...BStBl 1996 II S. 509