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IDW RS FAB 5 zu Rechnungslegung von Stiftungen verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW RS FAB 5, vormals IDW RS HFA 5) verabschiedet.
Im Zuge der Finalisierung des IDW RS FAB 5 wurden einige klarstellende Ergänzungen bzw. Anpassungen gegenüber dem im Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf der neu gefassten Verlautbarung vorgenommen.
Die Ergänzungen betreffen u. a. die Erhaltung des Grundstockvermögens und die Aktualisierung der Fußnoten aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen von weiteren Landesstiftungsgesetzen.
Der Schwerpunkt der Überarbeitung lag auf der Stiftungsrechtsreform, durch die das Stiftungsprivatrecht teilweise modernisiert wurde. Im Bereich der Rechnungslegung ...