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Abmahnungen und Abmahnzahlungen im Umsatzsteuerrecht
Werden Rechtsverstöße begangen, so kommt es zivilrechtlich – insbesondere in Bereichen des Immaterialgüterrechts – nicht selten dazu, dass der Rechteinhaber den Rechtsverletzenden (ggf. anwaltlich) abmahnt und zur Unterlassung auffordert. Seit jeher ist umstritten, ob die Abmahnung eine umsatzsteuerbare Leistung darstellt und wie bei einer Bejahung der Steuerbarkeit in der Folge die Bemessungsgrundlage zu ermitteln ist. Der Beitrag greift umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Abmahnzahlungen auf und soll aufzeigen, weshalb Abmahnzahlungen entgegen der vorherrschenden Rechtsprechung nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Einordnung
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen der Umsatzsteuer, wenn diese von einem Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens, im Inland und gegen Entgelt erbracht werden.
Die Steuerbarkeit eines Umsatzes ist dabei essenzielle Voraussetzung, damit dieser der Umsatzbesteuerung unterworfen werden kann. Denn ist ein Umsatz nicht steuerbar, so fällt er nicht in den Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes und unterliegt mithin nicht der Umsatzsteuer.
Der allgemeinen Systematik des Umsatzsteuergesetzes nach stellen sich auch Folgefragen – wie ...