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BVerwG Urteil v. - 3 B 43/86

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2EWGV Art. 177 Abs. 3VwGO § 132 Abs. 2

Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

Leitsatz

1. Legt ein Beteiligter dar, daß in einem zukünftigen Revisionsverfahren voraussichtlich gem. Art. 177 Abs. 3 EWGV eine Vorabentscheidung des EuGH zur Auslegung einer entscheidungsrelevanten gemeinschaftsrechtlichen Regelung einzuholen sein wird, ist die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

2. Dies gilt nicht, wenn hinreichende Gründe vorliegen, die die Einholung einer Vorabentscheidung entbehrlich erscheinen lassen.

Fundstelle(n):
CAAAA-96831

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BVerwG, Urteil v. 22.10.1986 - 3 B 43/86 -nv-

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