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EU-Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG)
Die Fusionsrichtlinie ist eine sekundärrechtliche EU-Vorschrift, die den steuerrechtlichen Rahmen für Unternehmensfusionen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets festlegt. Die Fusionsrichtlinie zielt darauf ab, steuerliche Hindernisse für Umstrukturierungen in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU zu beseitigen. Sie wurde erstmals im Jahr 1990 erlassen (RL 90/434/EWG) und durch verschiedene Änderungen und Aktualisierungen weiterentwickelt; 2009 wurde sie umfassend neu erlassen (RL 2009/133/EG). In Deutschland ist die Fusionsrichtlinie in weiten Teilen in das Umwandlungssteuergesetz eingeflossen.
I. Hintergrund
Vorgänge wie Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und der Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten sind notwendig, um binnenmarktähnliche Verhältnisse zu schaffen und das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Solche Umstrukturierungen innerhalb der EU sind Ausdruck wirtschaftlichen Handelns im Binnenmarkt. Steuerneutrale Umstrukturierungen ermöglichen es Unternehmen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Daher dürfen diese Vorgänge nicht durch steuerliche Regelungen der ein...