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BGH 05.06.2024 AnwZ (Brfg) 38/23, NWB 43/2024 S. 2977

Beruf | Anfechtung einer Abwicklervergütung

Wird eine Abwicklervergütung angefochten, ist der Kanzleiabwickler notwendig beizuladen (§ 65 Abs. 2 VwGO).

Anmerkung:

Durch die Anträge auf Aufhebung der zu seinen Gunsten festgesetzten Abwicklervergütung wird der Kanzleiabwickler unmittelbar in seinen rechtlichen Interessen berührt. Darüber hinaus kann die Abwicklervergütung, die in erster Linie aus den Einnahmen der Kanzlei und nur subsidiär von der Rechtsanwaltskammer aufzubringen ist, gegenüber dem Kanzleiinhaber und dem Abwickler nur einheitlich festgelegt werden. Da hier die Beiladung bislang unterblieben war, war sie nachzuholen. Dies ist auch im Berufungsrechtszug noch möglich.

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