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NWB BB 11/2024 S. 319

Steuern: Verzugszinsen vermeiden

Das Finanzamt kann nicht nur bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Verzugszinsen verlangen, sondern auch, wenn die Behörde selbst sich mit der Bearbeitung Zeit lässt – und das darf sie für bis zu 15 Monate. Um für diesen Fall S. 320Verzugszinsen zu vermeiden, kann man die berechnete Nachzahlung unter Angabe der Steuernummer und des Verwendungszwecks bis zum Verzinsungsbeginn an das Finanzamt überweisen. Bei Einreichung der Steuererklärung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass man die voraussichtliche Nachzahlung vorab freiwillig leisten möchte. Wird das angenommen, entfallen die Verzugszinsen i. H. von 0,15 % pro Verspätungsmonat.

Literatur-Tipp

Erichsen, Verzugszinsen und Kosten gegenüber säumigen Kunden richtig berechnen – Mit Verzugszinsrechner in der NWB Dat...

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