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NWB BB 11/2024 S. 320

Cyber-Sicherheit: BSI wird Aufsichtsbehörde für NIS-2

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) in nationales Recht wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für mehr Unternehmen als zuvor Aufsichtsbehörde. Für bestehende „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) ändert sich wenig. Das Gesetz sieht aber für ca. 29.000 „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen erstmalig Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten vor. Das BSI informiert unter https://go.nwb.de/r5fze über Richtlinie, betroffene Betriebe (mit Betroffenheitsprüfung) und künftige Pflichten und stellt eine FAQ-Liste bereit.

Literatur-Tipp

Schneider/Geuer, Cyberversicherung: eine Standardabsicherung in Zeiten der Digitalisierung – So können sich KMU gegen die zunehmende Anzahl...

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