BFH  - IV R 13/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Doppelstöckige Personengesellschaft; Gewinn; Gewinnanteil; Überentnahme; Zurechnung

Rechtsfrage

Ist der im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes verwendete Gewinnbegriff im Falle einer doppelstöckigen beziehungsweise mehrstöckigen Personengesellschaft dahingehend zu modifizieren, dass Gewinne, die die Obergesellschaft aus der Beteiligung an Tochtergesellschaften erzielt, keine Berücksichtigung finden, sondern erst bei Auszahlungen wie Entnahmen oder Einlagen zu behandeln sind?

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.10.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
JAAAJ-77518