1. Welche Bedeutung hat es für das Lohnsteuerverfahren, wenn die Gemeidebehörde ohne Verschulden des Arbeitnehmers diesem eine zu günstige Steuerklasse auf seiner Lohnsteuerkarte einträgt?
2. Die Lohnsteuer ist vorschriftsmäßig gekürzt, wenn der Arbeitgeber sie nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte berechnet hat. Dies gilt auch für den Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber vornimmt.