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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 6

Aufladung von Elektrofahrzeugen

„Digital Charging Solutions GmbH“

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob das Aufladen eines Elektrofahrzeugs als Lieferung einzustufen ist und ob bei Zwischenschaltung eines Unternehmens die Voraussetzungen eines Kommissionsgeschäfts erfüllt sein können.

I. Leitsätze

  1. Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom geänderten Fassung i. V. mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung ist dahin auszulegen, dass die Lieferung von Elektrizität zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs an einem Ladepunkt, der zu einem öffentlichen Ladepunktnetz gehört, eine Lieferung von Gegenständen i. S. von Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie darstellt.

  2. Art. 14 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2009/162 geänderten Fassung i. V. mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung ist dahin auszulegen, dass die Aufladung eines Elektrofahrzeugs bei einem Netz öffentlicher Ladepunkte, zu dem der Nutzer über einen Vertrag Zugang hat, den er mit einer von dem Netzbetreiber verschiedenen Gesellschaft abgeschlossen hat, bedeutet, dass die verbrauchte Elektrizität als in einem ersten Schritt vom Netzbetreiber an...

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