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WPK | Änderungsvorschlag zu § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP zur Abwerbung von Mitarbeitern
Die WPK möchte die Berufsatzung im Hinblick auf das Verbot einer Abwerbung von Mitarbeitern durch eine Klarstellung in § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP ändern und bittet um Stellungnahmen zum Änderungsvorschlag bis zum .
Hintergrund: Nach den Regelungen der Abs. 3 und 4 des § 16 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) ist es WP/vBP untersagt, Mitarbeiter eines anderen WP/vBP abzuwerben oder abwerben zu lassen sowie weder bei der Gründung einer eigenen Praxis noch bei Wechsel ihres Arbeitgebers, Auftraggeber ihres bisherigen Arbeitgebers zu veranlassen, ihnen Aufträge zu übertragen.
Wegen dieser absoluten Verbotsformulierungen erhält die WPK in Fällen einer Abwerbung von Mitarbeitern oder der Mitnahme von Aufträgen z. B. beim Arbeitgeberwechsel regelmäßig Anfragen od...