Zahlung einer Vergleichssumme durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer nach Streit über den Zeitpunkt der Kündigung des
Vertragsverhältnisses über Reinigungsleistungen als Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung
Leitsatz
Ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung eines Vertrags über die dauerhafte Ausführung von Reinigungsleistungen wirksam wird,
streitig, hat der Auftraggeber ab dem von ihm für zutreffend erachteten Kündigungszeitpunkt bereits ein anderes Unternehmen
beauftragt, will das Reinigungsunternehmen aber nach wie vor seine Leistungen bis zu dem seiner Auffassung zutreffenden späteren
Kündigungszeitpunkt erbringen und einigen sich die Vertragsparteien anschließend auf einen Vergleich, wonach das Reinigungsunternehmen
darauf verzichtet, vor Gericht die volle Vergütung bis zu dem seiner Auffassung nach zutreffenden Kündigungszeitpunkt einzufordern,
und dafür eine Vergleichszahlung vom (bisherigen) Auftraggeber erhält, so stellt diese Vergleichszahlung für das Reinigungsunternehmen
keinen nicht steuerbaren Schadensersatz, sondern ein umsatzsteuerbares Entgelt dar.
Fundstelle(n): WAAAJ-77369
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.10.2023 - 1 K 1975/22
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