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BFH 11.10.2023 I R 53/20, IWB 20/2024 S. 794

BFH | Progressionsvorbehalt und Kinderfreibeträge bei abkommensrechtlich festgestellten ausländischen Einkünften

Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr 2015 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger bezog Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die Klägerin bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Österreich. Die Einkünfte aus der KG unterlagen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Die Kläger haben drei Kinder (A, B und C), für die sie im Streitjahr (anteilig) Kindergeld bezogen. Das Finanzamt berücksichtigte bei der Einkommensteuerfestsetzung sowohl die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte der Klägerin als auch einen Kinderfreibetrag für C sowie einen anteiligen Freibetrag gem. § 22a Abs. 2 EStG für A, da insoweit der Anspruch nu...

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