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Beteiligungsverluste bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erfahren im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG insofern eine Sonderbehandlung, als die dafür aufgewendeten Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt des Abgangs der Beteiligung als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Hierbei kommt sowohl der Frage, ob eine Beteiligung aus dem Betriebsvermögen abgegangen ist, als auch der Frage, wann der Abgang erfolgte, im Einzelfall erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Beteiligungsverlust auf eine Insolvenz des Beteiligungsunternehmens zurückzuführen ist. Dem BFH lag hierzu ein Fall vor, in dem zum einen die Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen des Klägers streitig war, zum anderen die Berücksichtigung des Verlusts aus der Beteiligung – sowohl bzgl. des Umfangs als auch bzgl. des Zeitpunkts – zwischen Stpfl. (Kläger) und beklagtem FA unterschiedlich beurteilt wurde (, NWB DAAAJ-74082).
Einordnung
Die grundsätzliche Frage, wann die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen eines Unternehmens zugeordnet...