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BFH Urteil v. - VII R 119/94 BFHE S. 231 Nr. 180

Gesetze: EGV Art. 77 Abs. 2EGV FGO § 126 Abs. 5

Vorlageverpflichtung des BFH zur Auslegung des zolltariflichen Begriffs "Drucke, die überwiegend Werbezwecken dienen"

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gibt eine sog. Annoncenzeitschrift heraus. Die Zeitschrift besteht nahezu ausschließlich aus Anzeigen für den An- und Verkauf von Waren. Stellenanzeigen u. ä., die ihrer Art nach in Rubriken gegliedert sind. Die Auftraggeber sind Gewerbetreibende, die hierfür ein Entgelt bezahlen müssen, und Privatpersonen, deren Anzeigen kostenlos aufgenommen werden. Es überwiegen Anzeigen, die auf Zahlung eines Entgelts ausgerichtet sind. Die privaten Kleinanzeigen überwiegen die gewerblich / geschäftlichen Anzeigen. In geringem Umfang enthält die Zeitschrift verstreut unter den Anzeigen auch andere Informationen, z. B. über Gesundheit, Urlaub, Auto, Interviews, Verbrauchermitteilungen, Kfz-Informationen und Fernsehprogramme. Die Zeitschrift kostet etwa 2 DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 306 Nr. 10
BFHE S. 231 Nr. 180
DAAAA-96767

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 02.04.1996 - VII R 119/94

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