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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10 | Einnahmenüberschussrechnung: Berücksichtigung des Verlustes bei einer insolventen GmbH-Beteiligung

Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gewinnmindernd berücksichtigt werden. Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist es nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.

Ebenfalls um Verluste, aber in einem ganz anderen Kontext, geht es bei dem nächsten Urteil. Beim Bundesfinanzhof stand die Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten auf dem Prüfstand – bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Also bei einer Einnahmenüberschussrechnung. – Die Entscheidung ist unter mehreren Aspekten von Bedeutung.

Wie Sie wissen, sind bei einer EÜR betriebliche Aufwendungen grundsätzlich bei ihrer Bezahlung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Besonderheit gilt aber für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens. Die An...

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