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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02 | Erbschaftsteuer: Verwaltung entschärft eine der ganz großen Schräglagen beim Verwaltungsvermögen

Schnell geantwortet hat die Finanzverwaltung auf das anwenderfreundliche Urteil des BFH zum 90 %-Einstiegstest bei der betrieblichen Erbschaftsteuer, wonach die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind. Ging es im Urteilsfall um die Schenkung eines Handelsunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, haben die obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungsbereich erwartungsgemäß erweitert.

Wir beginnen mit einer überaus erfreulichen Verwaltungsanweisung zur Erbschaftsteuer. Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben sehr schnell auf das anwenderfreundliche Urteil des Bundesfinanzhofs geantwortet – zum 90 %-Einstiegstest bei der betrieblichen Erbschaftsteuer.

Über die Entscheidung hatten wir Sie in unserer März-Ausgabe 2024 informiert. Das höchste deutsche Finanzgericht hatte darin den 90 %-Einstiegstest in Bezug auf typische Handelsunternehmen so ausgelegt, dass bei der Berechnung die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind.

Im Urteilsfall ging es um die Schenkung eines Handelsunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Erwartu...

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