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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 14-15 | Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim trotz drei Jahre dauernder Erbauseinandersetzung

Die großzügige Befreiung für Familienheime bei der ErbSt kann vom Erben auf einen Miterben übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungstransfer nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt. Ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des FG Düsseldorf hat der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt und die Revision zurückgewiesen.

Wir kommen nun zur Erbschaftsteuer. – In unserer Dezember-Ausgabe 2021 hatten wir Sie auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Düsseldorf in erster Instanz aufmerksam gemacht – zum Begünstigungstransfer bei der Steuerbefreiung für selbstgenutzte Familienheime.

Was hat es damit auf sich? – Die Steuerbefreiung beim Erwerb eines Familienheims im Todesfall kann vom Erben auf einen Miterben übergehen, wenn im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen übertragen wird. So wie auch bei den Erbschaftsteuervergünstigungen beim Erwerb von Betriebsvermögen und bei der Begünstigung für vermieteten Wohnraum. – Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ...

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