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Track 13 | InvStG 2004: Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach altem Recht
Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des InvStG 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat – so aktuell der Bundesfinanzhof – nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer. Das Urteil betrifft ausgelaufenes Recht. Der Gesetzgeber hat das InvStG mit Wirkung zum reformiert. Seitdem werden sowohl inländische als auch ausländische Fonds einheitlich mit Ertragsteuer belastet.
Obwohl sie ausgelaufenes Recht betrifft, war eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung ausländischer Investmentfonds dem höchsten deutschen Steuergericht eine Pressemitteilung wert. Kein Wunder, das Urteil ist nämlich von beträchtlicher finanzieller Tragweite, da zahlreiche ausländische Fonds Erstattungsanträge gestellt haben. Diese belaufen sich nach den Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich.
Die Fonds dürfen sich freuen. Der I. Senat des BFH hat nämlich entschieden: Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach de...