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Einkommensteuer; | Anwendung des § 21 Abs.2 Satz 2 EStG 1987
Das FG Saarland schließt sich mit Urt. v. - 2 K 52/87 (Revision eingel.) der Auffassung des Hessischen EFG 349) und des EFG 1990, 240) an. Danach ist § 21 Abs.2 Satz 2 EStG 1987 auch auf noch nicht bestandskräftige Veranlagungen früherer Jahre anwendbar. Die genannte Vorschrift enthält nach Ansicht des Gerichts eine klarstellende Legaldefinition des Begriffs der Teilentgeltlichkeit. - Gegen die Urt. des Hessischen FG und des FG Baden-Württemberg sind Revisionen anhängig.