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Aufwendungen für Computer, Peripheriegeräte und Software als Werbungskosten
In einer früheren Vfg. sind Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Computer als Werbungskosten getroffen worden. Die zunehmende Verbreitung von Computern, die Veränderungen am Markt und die bisherige Rechtsprechung haben nunmehr die Überarbeitung der Bezugsvfg. und deren Anpassung an die heutigen Verhältnisse erforderlich gemacht.
Die frühere Vfg. wird hiermit aufgehoben und durch die nachfolgenden Weisungen ersetzt:
I. Allgemeines
Aufwendungen für die Anschaffung von Computern und Peripheriegeräten stellen grundsätzlich Kosten für gemischt genutzte WG dar. Die Anschaffungskosten können regelmäßig nicht einfach und nach objektiven Maßstäben leicht nachprüfbar in einen beruflichen und privaten Teil aufgeteilt werden. Die Kosten können steuerlich deshalb nur berücksichtigt werden, wenn der AN nachweist oder glaubhaft macht, daß er die Geräte so gut wie ausschließlich beruflich nutzt. Dazu müssen die steuerlichen Folgerungen aus äußeren, objektiv feststellbaren Umständen abgeleitet werden, weil sich der Umfang der tatsächlichen privaten und beruflichen Nutzung eines Computers und der Peripheriegeräte regelmäßig weder unmitte...