Steuerliche Privilegierung
von Lohnbezügen bei einer Gehaltsumwandlung nach dem so genannten
Geldkartenmodell
Leitsatz
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells
erfüllt das "Zusätzlichkeitserfordernis" des § 8 Abs. 4 EStG nicht,
wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die
Geldkarte reduziert wird.
Die Einführung des § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz
2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar, da das Gesetz
auf einen noch nicht abgeschlossenen Veranlagungszeitraum der Einkommensteuer
angewendet wird.
Der Vertrauensschutz auf eine unveränderte Fortgeltung
der früheren Rechtslage wird durch das Interesse des Gesetzgebers
an der Klarstellung der steuerlichen Voraussetzungen für Sachbezüge
überwogen.
Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Hinblick auf die
Anwendung des "Zusätzlichkeitserfordernisses" einheitlich zu betrachten,
wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist, rückwirkende Gesetzesänderungen
beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): AAAAJ-76656
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 30.08.2024 - 3 K 1285/22
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