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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1285/22

Gesetze: EStG § 8 Abs. 4

Steuerliche Privilegierung von Lohnbezügen bei einer Gehaltsumwandlung nach dem so genannten Geldkartenmodell

Leitsatz

Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das "Zusätzlichkeitserfordernis" des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.

Die Einführung des § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar, da das Gesetz auf einen noch nicht abgeschlossenen Veranlagungszeitraum der Einkommensteuer angewendet wird.

Der Vertrauensschutz auf eine unveränderte Fortgeltung der früheren Rechtslage wird durch das Interesse des Gesetzgebers an der Klarstellung der steuerlichen Voraussetzungen für Sachbezüge überwogen.

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Hinblick auf die Anwendung des "Zusätzlichkeitserfordernisses" einheitlich zu betrachten, wobei der Arbeitgeber verpflichtet ist, rückwirkende Gesetzesänderungen beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
AAAAJ-76656

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 30.08.2024 - 3 K 1285/22

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