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Mandanten-Merkblatt: „Checkliste zur Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme (eAS) für Handel und Handwerk (Bäckerei, Friseur etc.)“
Diese Checkliste dient der Umsetzung der maßgebenden Anforderungen, die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in der Abgabenordnung normiert wurden.
Insbesondere bei den in dieser Checkliste maßgeblichen eAS mit Kassenfunktion sind folgende Punkte besonders zu beachten:
Einzelaufzeichnungspflicht (§§ 146 Abs. 1 Satz 1, 146a Abs. 1 Satz 1 AO),
Schutz durch eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO),
Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO),
Mitteilungsverpflichtung (§ 146a Abs. 4 AO).
Die Checkliste eignet sich auch dazu, Ihnen beim Aufbau einer Verfahrensdokumentation zu helfen.
Hinweis: Diese Checkliste bezieht sich auf elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion.
Sowohl im Einzel- als auch im Großhandel werden eAS mit Kassenfunktion genutzt, um die täglichen Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Auch in Handwerksbetrieben (z. B. Bäckereien, Fleischereien, Friseure) finden sich vermehrt eAS mit Kassenfunktion.
Word-Version 2024:
PDF-Version 2024:
Ein Mandanten-Merkblatt „Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse (OLK) ab 2024“ ist in der NWB Datenbank unter NWB JAAAF-88008 abrufbar.
Sofern etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung noch relevant, finden S...