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Zollrecht | Ausnahmen vom Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter wesentlicher Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China (BFH)
Der BFH hat dem EuGH drei Fragen zur Einfuhr verschiedener Fahrradteile aus China zur Vorabentscheidung vorgelegt. In diesem Zusammenhang besteht Streit mit der Zollverwaltung, unter welchen Voraussetzungen die Fahrradteile ohne die Erhebung von Antidumpingzoll eingeführt werden können (; veröffentlicht am ).
Anmerkung von Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt, Richter im VII. Senat des BFH:
Mit dem vorliegenden Beschluss hat der BFH dem EuGH drei Fragen aus dem Bereich des Antidumpingzolls zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zu klären war, wie weit eine Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile reicht.
Grundlage der Zollbefreiung ist Art. 14 VO 88/97. Diese Vorschrift enthält vier Alternati...