Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Betragen die Nettoanschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die selbstständig genutzt werden können, für das einzelne Wirtschaftsgut maximal 800 €, sieht der Steuergesetzgeber die Möglichkeit vor, diese im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abzuziehen.
Auch handelsrechtlich ist bei Vermögensgegenständen von geringstem und geringem Wert die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten im Jahr des Zugangs grundsätzlich zulässig. Damit ist eine einheitliche Vorgehensweise in Handels- und Steuerbilanz sichergestellt.
In diesem Buchführungsfall kauft eine GmbH einen Schreibtisch und einen Bürostuhl.