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Online-Beitrag vom

Umsatzsteuerliche Behandlung von Online-Veranstaltungen und Online-Dienstleistungen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Florian Becker

Veranstaltungen im Bereich der Unterhaltung, der Bildung, des Sports, aber auch im Bereich der Kunst und Kultur finden zunehmend nicht nur in Präsenz oder im Fernsehen und/oder Rundfunk statt, sondern werden auch parallel oder ausschließlich über das Internet angeboten. Hieran knüpfen sich vielfältige umsatzsteuerliche Fragestellungen, die durch das geregelt werden.

Vorproduzierte Inhalte

Stellt ein Unternehmer (Veranstalter) eine gegebenenfalls vorproduzierte Aufzeichnung einer Veranstaltung, die durch den Empfänger ausschließlich in digitaler Form über das Internet zu einem fest vereinbarten oder frei wählbaren Zeitpunkt abgerufen werden kann, zur Verfügung, liegt eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung i. S. d. § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG vor.

Ort dieser auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistung ist der Ort, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Ist der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer, gilt die Leistung dort als ausgeführt, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat.

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