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NWB Nr. 42 vom

Grunderwerbsteuerrechtliche Risiken bei Umstrukturierungsprozessen vermeiden!

Prof. Dr. Stephan Peters

Fragen der Grunderwerbsteuer tauchen in der Praxis bei Umstrukturierungsvorgängen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften auf, geraten aufgrund der sich in den Vordergrund drängenden ertragsteuerrechtlichen Erwägungen praktisch aber oftmals in den Hintergrund. Da die Finanzverwaltung Fragen der Grunderwerbsteuer auch im Rahmen von Außenprüfungen zunehmend in den Fokus nimmt, kommt insbesondere der rechtssicheren Anwendung von § 1 Abs. 2a, Abs. 2b sowie Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG eine große Bedeutung zu.

Abgrenzung der Erwerbstatbestände

[i]Saecker, Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels, Grundlagen, NWB DAAAE-32926 Während die Tatbestände des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 2b GrEStG den Anteilsübergang innerhalb von zehn Jahren auf neue Gesellschafter erfassen, normiert § 1 Abs. 3 GrEStG Fälle, in denen 90 % der Anteile in der Hand des Erwerbers (Altgesellschafter) vereinigt werden oder bereits vereinigte Anteile übergehen. Auf den Zehnjahreszeitraum kommt es insoweit nicht an. § 1 Abs. 3 GrEStG kommt die Qualität eines Ergänzungstatbestands zur Verhinderung von Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu. § 1 Abs. 3a GrEStG korrigiert die Konsequenzen aus der von der Rechtsprechung im Rahmen von § 1 Abs. 3 GrEStG vertretenen Pro-Kopf-Betrachtung (Erfassung von RETT-Blocker-Gestaltungen).

[i]Einordnung als Alt- oder NeugesellschafterUnter...

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