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Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2024

Kosten für zusätzliches Notentwässerungssystem in voller Höhe Erhaltungsaufwand

Die Kosten für ein zusätzliches Notentwässerungssystem, das aufgrund geänderter DIN-Vorgaben notwendig geworden ist, sind nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Düsseldorf in voller Höhe als Erhaltungsaufwand anzuerkennen, da es sich um eine Modernisierung des bereits vorhandenen Entwässerungssystems handele. Es liege kein nachträglicher Herstellungsaufwand vor, der nur zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden kann. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.

Der IV. Senat des BFH muss die Frage beantworten: Handelt es sich bei den Aufwendungen für die Errichtung einer Notentwässerungsanlage um Erhaltungsaufwand oder um Herstellungskosten?

Im Streitfall war die neue Notentwässerung aufgrund geänderter DIN-Vorgaben notwendig geworden. Das FG Düsseldorf kam in erster Instanz zu dem steuerzahlerfreundlichen Ergebnis: Eine solche Anpassung eines Gebäudes an die Zeitumstände führt weder zu einer Substanzvermehrung noch zu einer Veränderung im Wesen des Gebäudes...

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