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Schenkungsteuer | Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung (BFH)
Haben Gesellschafter einer GmbH
wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage
gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im
Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern
entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen
angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen
erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter
darstellen ( sowie inhaltsgleich
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob im jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich s...