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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage bei Verlängerung eines Erbbaurechts II (BFH)
Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist Berechtigte eines am begründeten Erbbaurechts an einem Grundstück mit einer Laufzeit bis zum .
Am schloss die Klägerin mit den Grundstückseigentümern eine notarielle Vereinbarung, wonach sich das Erbbaurecht automatisch sechsmal um jeweils zehn Jahre, also zunächst bis zum , sodann b...