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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage bei Verlängerung eines Erbbaurechts II (BFH)
Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der
Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den
Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des
Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht
vorzunehmen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist Berechtigte eines am begründeten Erbbaurechts an einem Grundstück mit einer Laufzeit bis zum .
Am schloss die Klägerin mit den Grundstückseigentümern eine notarielle Vereinbarung, wonach sich das Erbbaurecht automatisch sechsmal um jeweils zehn Jahre, also zunächst bis zum , sodann b...