Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung
Die Bundesregierung hat am den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets, ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV und enthält u.a. Regelungen zur Erleichterung der Rechnungsstellung von Steuerberatern.
Hintergrund: Teile des Meseberger Entlastungspakets können aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur mit einer Verordnung erlassen werden. Verordnungen sind Rechtsakte, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden - und nicht im Parlament.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesminiserien. Das Bundesministerium der Justiz hat die Vorschläge koordiniert und zusammengeführt.
Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:
Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Der größte Anteil mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr entfällt auf die Regelungen zur Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern. Derzeit erfordert die elektronische Übermittlung von Vergütungsberechnungen entweder den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur, was vielfach als nicht praxistauglich angesehen wird, oder die Zustimmung des Auftraggebers zur Textform. Für die Berechnung soll künftig die Textform genügen (§ 9 Abs. 1 StBVV-E. Die Regelung entspricht inhaltlich der durch Art. 35 des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom (BGBl. 2024 I Nr. 234) vorgenommenen Änderung des § 10 Abs. 1 Satz 1 des RVG für die Vergütungsberechnungen von Rechtsanwälten.
Mit der Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung wird die Wirtschaft um weitere rund 14 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Eine Entlastung von rund 6 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft bewirkt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht wird die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.
Die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.
Der Verordnungstext ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht.
Quelle: BMJ online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-76452