Verfahrensrecht | Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer (BaySfSt)
Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer. Seit dem stehen Mitarbeiter im Finanzamt München für Fragen der betroffenen Unternehmen zur Mindestbesteuerung zur Verfügung. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell mit.
Hintergrund: Am haben sich 137 (inzwischen 147) Staaten auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt (Zwei-Säulen-Modell). Diese sieht u.a. eine globale effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent vor. Die auf OECD-Ebene erarbeiteten Regelungen wurden anschließend in eine EU-Richtlinie überführt. Diese Richtlinie wurde am verabschiedet.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
Seit Anfang des Jahres fallen rund 200 bayerische Konzerne unter das sog. Mindeststeuergesetz, das für eine globale effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent sorgen soll. Dieses hochkomplexe und umfangreiche Thema stellt nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Steuerverwaltung vor große Herausforderungen.
Ab dem stehen die Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt München bereits für Fragen der betroffenen Unternehmen zur Mindestbesteuerung zur Verfügung.
Nach Abgabe der Gruppenträgermeldung beim BZSt erhalten die bayerischen Unternehmen eine neue Steuernummer für Zwecke der Mindeststeuer des Finanzamts München. Die Annahme der elektronischen Steueranmeldung wird in 2025 freigeschalten.
Die Kolleginnen und Kollegen des Finanzamts München bearbeiten anschließend die Steueranmeldung. Mit der Zentralisierung wird eine Kompetenzbündelung beim Finanzamt München erreicht. Dadurch werden die betroffenen bayerischen Unternehmen möglichst gut unterstützt und gleichzeitig die anderen Finanzämter in Bayern entlastet.
Quelle: BayLfSt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-76387