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Einkommensteuer | Ansprüche aus Insolvenzanfechtung nach Aufgabe des Betriebs
Eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung, die nach der Aufgabe des Betriebs erfolgt, wirkt auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurück und erhöht den Aufgabegewinn. Die Insolvenzanfechtung führt nicht zu nachträglichen Betriebseinnahmen gemäß § 24 Nr. 2 EStG im Jahr der Rückzahlung durch den Gläubiger.
[i]Insolvenzverwalter focht Zahlungen an Finanzamt und Krankenkassen an Der A betrieb mehrere Restaurants und stellte seinen Betrieb zum ein. Am wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter ermittelte auf den einen Aufgabegewinn und fochte mehrere Zahlungen an das Finanzamt und die Krankenkassen mit Erfolg nach § 129 InsO an. Es kam daher zu Rückzahlungen im Jahr 2016 i. H. von 12.349,50 € und im Jahr 2018 i. H. von 181.622 €. Das Finanzamt setzte nachträgliche Einkünfte in den Jahren 2016 und 2018 an. Hiergegen klagte de...