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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 523/22

Gesetze: AO § 19; FVG § 17 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2

Auseinanderfallen der Zuständigkeit für Einkommensteuerpflichtige mit Gewinn- und Überschusseinkünften

Leitsatz

§ 17 FVG ermöglicht dem zuständigen Verordnungsgeber, für alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die nur Überschusseinkünfte erzielen, ein anderes als das nach § 19 AO örtliche zuständige Finanzamt für zuständig zu erklären, so dass das nach § 19 AO zuständige (Wohnsitz-) Finanzamt nur noch für solche in seinem Bezirk wohnenden Steuerpflichtigen, die (auch) Gewinneinkünfte erzielen, zuständig ist.

Fundstelle(n):
GAAAJ-76359

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.01.2024 - 8 K 523/22

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