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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 160/23

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2; GrEStG § 3 Nr 6; GrEStG § 19

Grobes Verschulden vor Ablauf der Einspruchsfrist durch Nichtbeauftragung eines Steuerberaters

Leitsatz

Lässt ein zunächst nicht durch einen Steuerberater vertretener Steuerpflichtiger erst nach Ablauf der Einspruchsfrist einen Steuerberater den Steuerbescheid prüfen, trifft den Steuerpflichtiger ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO daran, dass dem Finanzamt die sodann vom Steuerberater mitgeteilte steuermindernde Tatsache (hier zur Grunderwerbsteuerbefreiung berechtigende Stiefsohneigenschaft des Erwerbers des Grundstück) erst nachträglich bekannt wird, dann, wenn der Steuerpflichtige schon vor Ablauf der Einspruchsfrist beabsichtigt hatte, einen Steuerberater mit der Prüfung des Bescheids zu beauftragen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UVR 2024 S. 298 Nr. 10
YAAAJ-76353

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 15.05.2024 - 5 K 160/23

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