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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 240/22

Gesetze: AO § 119; AO § 125

Nichtigkeit eines wegen falschen Angaben zum Grundstück unbestimmten Grundbesitzwertbescheids

Leitsatz

  1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke ist mangels Bestimmtheit nichtig und die Nichtigkeit kann ohne Zustimmung der Betroffenen von der Finanzbehörde festgestellt werden, wenn der Bescheid nicht erkennen lässt, welches Grundstück genau von der Feststellung umfasst sein soll.

  2. Dies ist der Fall, wenn im Rahmen des Erbfalls zwei Grundstücke in unterschiedlichen Orten übergehen, eines der Grundstücke land- und fortwirtschaftlich genutzt wird und es in dem Bescheid heißt, dass die Bewertung für einen Betrieb der Land- und Fortwirtschaft erfolgt, für diesen aber die Anschrift des anderen nicht land- und fortwirtschaftlich genutzten Grundstücks angegeben wird.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 317 Nr. 11
NAAAJ-76348

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 03.04.2023 - 3 K 240/22

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