Nichtigkeit eines wegen falschen Angaben zum Grundstück
unbestimmten Grundbesitzwertbescheids
Leitsatz
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke ist mangels Bestimmtheit nichtig
und die Nichtigkeit kann ohne Zustimmung der Betroffenen von der Finanzbehörde festgestellt werden, wenn der Bescheid nicht
erkennen lässt, welches Grundstück genau von der Feststellung umfasst sein soll.
Dies ist der Fall, wenn im Rahmen des Erbfalls zwei Grundstücke in unterschiedlichen Orten übergehen, eines der Grundstücke
land- und fortwirtschaftlich genutzt wird und es in dem Bescheid heißt, dass die Bewertung für einen Betrieb der Land- und
Fortwirtschaft erfolgt, für diesen aber die Anschrift des anderen nicht land- und fortwirtschaftlich genutzten Grundstücks
angegeben wird.
Fundstelle(n): ErbStB 2024 S. 317 Nr. 11 NAAAJ-76348
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 03.04.2023 - 3 K 240/22
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