Online-Nachricht - Mittwoch, 02.10.2024

Verbraucherschutz | Klage gegen 1N Telecom GmbH (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters 1N Telecom GmbH erhoben. Außerdem prüft der vzbv eine Sammelklage gegen das Unternehmen.

Hintergrund: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erhalten. Das Unternehmen schreibt Verbraucher mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Verbraucher erkennen erst nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen. Verhindern sie anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 € und lässt das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Der vzbv hält die Regelung zur 24-monatigen Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam. Zugleich müsste nach Ansicht des vzbv ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden.

  • Der vzbv hatte den Anbieter bereits abgemahnt. 1N Telecom weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

  • Deswegen hat der vzbv Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.

Hinweise:

Der vzbv prüft zurzeit die Möglichkeit, eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu erheben. Der Verband bittet Betroffene daher, sich an einer kurzen Umfrage zu beteiligen. Die Umfrageergebnisse nutzt der vzbv, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden.

Verbraucher finden auf verbraucherzentrale.de zudem Tipps zum Umgang mit Schreiben des Anbieters.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 22.8.2024 (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-76308