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BAG 03.07.2024 10 AZR 171/23, NWB 40/2024 S. 2748

Arbeitsverhältnis | Verhandlungen über eine Zielvereinbarung

Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantiemen- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande und ist die Führung von Verhandlungen einschließlich der Möglichkeit der Einflussnahme des Arbeitnehmers streitig, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der ihn entlastenden Umstände.

Anmerkung:

Die Möglichkeit der Einflussnahme ist nur gegeben, wenn sich der Arbeitgeber deutlich und ernsthaft zu Änderungen eines ggf. von ihm unte...

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