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Insolvenzverfahren | Prozessführung gegen den Sonderverwalter
Ansprüche, die sich gegen einen Sonderverwalter richten, der zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Verwalter eingesetzt wurde, können nur von einem neuen Verwalter oder einem weiteren Sonderverwalter geltend gemacht werden.
Es sei gerade das Ziel der Bestellung eines Sonderverwalters, die Aufgabenbereiche voneinander abzugrenzen und mögliche Interessenkonflikte des Verwalters zu vermeiden, so der BGH. Mit diesem Ziel wäre nicht zu vereinbaren, wenn es dem Verwalter gestattet wäre, die gegen ihn gerichtete Amtsführung des Sonderverwalters einer Überprüfung zu unterziehen. Der Ausschluss des Verwalters von einer Prozessführung gegen den Sonderverwalter sei im Interesse der Gesamtvollstreckungsgläubiger geboten. Nur dadurch, dass ein weiterer Sonderverwalter (oder ...