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BFH 17.07.2024 VIII B 48/23, StuB 19/2024 S. 765

Vorläufigkeitsvermerk zur Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen Anwaltstätigkeit

Bei der nebenberuflichen Anwaltstätigkeit einer Syndikusrechtsanwältin in eigener Kanzlei darf aufgrund einer dauerhaften Verlustsituation ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO hinsichtlich einer ungewissen Gewinnerzielungsabsicht jedenfalls dann ergehen, wenn die Art und Weise der Betriebsführung der Kanzlei unklar ist. Weitere Umstände des Einzelfalls, die den grds. bestehenden Anscheinsbeweis für eine Gewinnerzielungsabsicht der nebenberuflichen anwaltlichen Tätigkeit in der eigenen Kanzlei erschüttern, müssen nicht festgestellt werden (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 EStG; § 102, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, Alt. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; § 165 Abs. 1 Satz 1 AO).

Praxishinweise

Durch die BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine ungewisse Gewinnerzielungsabsicht zu einem Vorläufigkeitsverme...BStBl 1990 II S. 278BStBl 2005 II S. 392

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