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Steuer-Repetitor 12/2024: Übungsklausur aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht
Was du von deinem Vater ererbt hast, erwirb es, um es zu besitzen
Die vorliegende Übungsklausur gehobenen Anspruchs wurde zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung konzipiert. Sie greift den in vermögenden Familienverbänden durchaus üblichen Fall auf, dass Vermögen teils bereits zu Lebzeiten unentgeltlich an die nächste Generation übertragen, teils aber auch erst von Todes wegen innerhalb der Familie verteilt wird. Das Bemühen um die steueroptimale Ausnutzung von Freibeträgen und günstigen Steuersätzen einerseits, bei gleichzeitiger Sicherung des eigenen Auskommens im Alter durch den Vorbehalt einzelner Vermögensrechte und insbesondere durch die Knüpfung unentgeltlicher Vermögenserwerbe an (teils sehr langfristig wirkende) Bedingungen andererseits, bewirkt in solchen Konstellationen eine besondere materiell-rechtliche Komplexität. Gerade bei eng gestaffelten Abständen der Todesfälle zwischen Angehörigen mehrerer Generationen tritt zudem häufig die besondere verfahrensrechtliche Komplexität hinzu, dass nach dem ErbStG steuerbare Erwerbe noch nicht vollständig in bestandskräftigen Bescheiden verarbeitet sind. Die Erben werden dann nicht nur aufgrund ihres möglichen eigenen steuerbaren Erwerbs zur Besteuerung herangezogen...